Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2016; 51: 338-343
DOI: 10.1055/s-0041-101907
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hannover (Norddeutsche Schlichtungsstelle) führt im Gebiet Anästhesiologie etwa 100 Verfahren im Jahr durch. In Arzthaftpflichtverfahren liegt die Beweislast grundsätzlich auf der Patientenseite: Der Patient muss beweisen, dass der von ihm geklagte Gesundheitsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht worden ist. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweislasterleichterung zugunsten der Patientenseite eintreten. In diesem Artikel werden beispielhaft Entscheidungen der Norddeutschen Schlichtungsstelle vorgestellt, bei denen Beweislasterleichterungen zur Feststellung eines Schadensersatzanspruchs führten.
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© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
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